![]() |
ZukunftsWerkstatt Gesundheit & Pflege e.V. im Landkreis Diepholz |
|---|
"Aktionsbündnis Inklusion im Landkreis Diepholz"
Die ZukunftsWerkstatt Gesundheit & Pflege hat am 21.05.2014 in Kooperation mit dem SoVD Kreisverband, Kreisbehindertenrat, Kreisseniorenbeirat und Kreiselternrat das "Aktionsbündnis Inklusion im Landkreis Diepholz" gegründet.
Ziel ist die Erarbeitung eines Aktionsplanes und im Dialog mit den Betroffenen und der Kreisverwaltung die Fachstelle Inklusion beim Landkreis zu planen. Die Fachstelle Inklusion soll für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Diepholz Beratung, Hilfe, Koordination, Vermittlung und Unterstützung gewährleisten.
Die Gruppe trifft sich jeden dritten Donnerstag im Monat an verschiedenen Örtlichkeiten im Landkreis.
Unter dem Begriff Inklusion versteht man heute das Zusammenleben aller Menschen miteinander in allen Lebensbereichen - Jung und Alt, Behinderte und Nichtbehinderte - unabhängig der Hautfarbe, der Nationalität und der Religionszugehörigkeit.
Dies sollte sich zukünftig in allen Lebensbereichen widerspiegeln, z.B.
Für einen inklusiven Landkreis Diepholz setzt sich die ZukunftsWerkstatt Gesundheit & Pflege ein. Auf Initiative der ZukunftsWerkstatt wurde ein gemeinsamer Antrag vom Kreisbehindertenbeirat, dem Kreisseniorenbeirat, dem Kreiselternrat und dem SoVD Kreisverband Diepholz auf Einrichtung einer Fachstelle Inklusion beim Landkreis Diepholz auf der Grundlage der UN - Behindertenrechtskonvention, der Kreisrätin Inge Human am 19. Dezember 2013 überreicht.
Nach Art. 4 Abs. 5 BRK (Behindertenrechtskonvention) vom 13. Dezember 2006 gelten die Bestimmungen der BRK ohne Einschränkungen oder Ausnahmen für alle Teile eines Bundesstaates, in denen die Anforderungen der BRK unmittelbar zu berücksichtigen sind. Hier sind auch der Landkreis und die Kommunen in der Pflicht, die in der BRK formulierten Anforderungen umzusetzen.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Es handelt sich bei dem Übereinkommen um einen völkerrechtlichen Vertrag, der bereits bestehenden Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen konkretisiert. So finden sich in dem Vertragstext grundlegende Menschenrechte, wie das Recht auf Leben oder das Recht auf Freizügigkeit.
Kerngedanken des Übereinkommens sind u.a., das Bewusstsein für die Würde von Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Ziel muss deshalb sein, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu gewährleisten.
Inklusion betrifft alle Bereiche unserer Gesellschaft unmittelbar. Inklusion ist Querschnittspolitik. Sie ist keine isolierte Sonderaufgabe, sondern gehört - insbesondere auch mit ihren Angeboten - in die Mitte der Gesellschaft. Die Vielfalt des Themas zeigte einmal mehr, dass die Inklusion nicht nur die Kindergärten und Schulen betrifft, sondern auch die Ausbildung, den Beruf und das Wohnen, nämlich das ganze Leben mit Behinderung, und damit auch die umfassende Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben.
| ZukunftsWerkstatt Gesundheit & Pflege e.V. | | | Tel. +49(0)4203 - 78 77 00 | | | info@zukunftswerkstatt-diepholz.de |
|---|